Allgemeine Geschäftsbedingungen

WER WIRD TÄTOWIERT?


Es werden nur Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben,
tätowiert. In Ausnahmefällen können Personen unter 18 Jahren
(und über 16 Jahren) mit Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten und Kopien der Lichtbildausweise des
Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten tätowiert werden.
Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim
Beratungsgespräch anwesend sein.
Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis der
Erziehungsberechtigten nicht tätowiert.
Personen werden nicht tätowiert oder gepierct, die:

  • unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen
  • Bluter sind
  • Hepatitis, HIV oder eine andere meldepflichtige Krankheit haben,
    dazu zählt auch Covid 19
  • schwanger oder stillend sind


Der Kunde ist dazu verpflichtet die Tätowierenden über mögliche
Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen,
Arzneimittelunverträglichkeiten, Medikamentengebrauch,
bestehende Schwangerschaften oder Stillzeit zu informieren.
Sollte der Auftraggeber wider besseren Wissens Falschangaben
machen oder einen bzw. mehrere der o.g. Umstände verschweigen
bzw. zurückhalten, behalten wir uns das Recht vor, zivil- und/oder
strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen bzw. auch nach
Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu
verlangen und einzufordern
.


Der Kunde verpflichtet sich den ihm auferlegten Pflegeanleitungen
für Tattoos bzw. Piercings nachzukommen und diesen nach bestem
Wissen und Gewissen Folge zu leisten.
Die Tätowierenden behalten sich vor Kundenwünsche unbegründet
abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive
oder für Platzierungen an Körperstellen die nicht vertretbar sind.
Motivwünsche können selbst mitgebracht werden, allerdings
behalten wir uns das Recht vor in Absprache Änderungen am Motiv
vorzunehmen.
Selbstverständlich entwerfen wir auch individuell angefertigte
Motive.
Von uns erstellte Vorlagen sind geistiges Eigentum des Studios und
dürfen nur nach Absprache mit uns weiter verwendet oder
mitgenommen
werden.


Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuchs in unseren
Räumlichkeiten eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu
legen. Sollte sich ein Kunde nicht angemessen verhalten wird er
des Studios verwiesen und bekommt Hausverbot.


TERMINVEREINBARUNG UND ANZAHLUNG


Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der
Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und/oder einen
Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer
Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit einem Gebot
geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das
Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen,
Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren
Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind
. Dabei ist der
Kunde dazu verpflichtet, die Tätowierenden über solche Fehler
aufzuklären. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung
und eine Anfechtung ausgeschlossen.
Die Tätowierenden legen die Höhe der Anzahlung fest. Durch
Leistung der Anzahlung stimmt der Kunde den AGBs zu.
Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage nicht
oder später als 48 Stunden vor dem Termin
, sind die Entwürfe
bereits gefertigt und Leistung erbracht. Die Anzahlung ist in diesem
Falle nicht erstattbar.


Für eine neue Terminvergabe ist eine weitere Anzahlung zu leisten.
Möchte der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, den Termin
absagen und die Anzahlung wurde bereits erbracht, wird diese dem
Kunden als Gutschein gutgeschrieben, sofern keine Leistung erbracht wurde.

wurde. Dieser ist nicht auf Dritte Personen übertragbar.
Pünktlichkeit wird vom Kunden erwartet. Eine Verspätung kann zur
Folge haben, dass der Termin nicht statt findet und die Anzahlung
verfällt. Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahr genommen
werden, kann die Anzahlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes
(Krankschreibung) gutgeschrieben werden. Geschieht dies nicht,
wird die Anzahlung als Verdienstausfall einbehalten und nicht mit
dem Endpreis des Tattoos verrechnet
.


Sollte der Termin von Seiten des Tätowierers aus
Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen
sein, wird der Kunde kontaktiert und zeitnah ein Ersatztermin
vereinbart.


PREIS UND BEZAHLUNG


Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv,
Aufwendigkeit, Farbvielfalt und Körperstelle. Der vereinbarte
Endpreis ist verbindlich
. Für Motive, die innerhalb einer Sitzung
finalisiert werden können, wird ein Festpreis vereinbart.
Alle Motive, die mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen, werden
pro Sitzung abgerechnet.
Die Tätowierenden behalten sich, vor die Dienstleistung
unterschiedlich abzurechnen. Somit kann stündlich oder anhand
eines festgelegten Preises abgerechnet werden
. Durch Änderungen
durch Wunsch des Kunden beim Vorgang des tätowierens ist es
möglich, dass es am Ende der Stizung zu einem abweichenden
Preis
(beispielsweise durch höheren Materialaufwand und/ oder
durch abweichende Größe als ursprünglich vereinbart) kommt.
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und
unmittelbar mit Bargeld oder EC-Zahlung in voller Höhe gemäß
§433 (2) BGB vorzunehmen
. Ratenzahlung ist nicht möglich. Jede
Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn
das Motiv noch nicht fertig gestellt wurde und über mehrere
Sitzungen finalisiert wird.


NACHSTECHEN


Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten.
Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung
zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den
Tätowierenden entstanden sind, z.B. ein Bruch in einer Linie oder
Lücken in Farbflächen.
Nachstechtermine sind ab ca 6 Wochen nach Erstellung
einzuplanen und müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem
Stechen wahrgenommen werden, ansonsten ist die Nacharbeit
kostenpflichtig.

Nachstechen wird immer kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/Nachsorge
vom Kunden vorliegt
(falsche Creme verwendet wird, oder z.B. die
Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit
Farblöcher entstehen).
Das gilt als Folgesitzung, in welcher das gesamte Tattoo noch
einmal überarbeitet werden muss. Diese sind generell
kostenpflichtig und können zwischen 50,- und 100,- Euro liegen, je
nach Größe, Detail und Aufwand.


HYGIENE UND NACHBEHANDLUNG


Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in
Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren
verwendet.
Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird
ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen
stehen wir zur Verfügung.
Da die Hautbeschaffenheit beim tätowieren ebenfalls eine große
Rolle spielt, kann es durch die Tätowierung zu Vernarbungen, Inkdrift oder
Blowouts kommen. Darüber wird der Kunde anhand der
Einverständniserklärung und durch die Tätowierenden aufgeklärt.
Für diese Schäden sind die Tätowierenden oder das Studio nicht
haftbar.


GUTSCHEINE


Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Die
Höhe der Gutscheine wird nicht ausbezahlt, sondern gilt
ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages
oder für den Kauf
eines Produktes der Kunstgalerie.
Gutscheine werden nur akzeptiert wenn sie von Schwarze Katze ausgestellt
wurden, einen Betrag und ein Ausstellungsdatum aufweisen.
Gutscheine von anderen Tattoo Studios werden nicht angenommen.
Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich. Gültigkeit der
Gutscheine sind 3 Jahre.


GEWÄHRLEISTUNG


Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs
einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht
gehaftet.


Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde
Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können
weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden. Die
Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit
einverstanden, dass der beauftragte Tätowierende bei der
Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch
dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224,
226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständinserklärung erklärt
sich der Kunde bereit allen rechtlichen Geschäftsbedingungen
zuzustimmen.


Sollten einzelne Absätze unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein,
so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der
Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen oder
nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen
Vorschriften.


Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der
Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter
Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die
Daten nicht ohne schriftliche Einwilligung des Kunden an Dritte oder
außenstehende Personen weiterzugeben.